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Gemeindealphabet

Andachten

Die traditionellen Andachten, Maiandacht, Kreuzwegandacht und Rosenkranz werden in der dafür vorgesehenen Zeit in fast allen Kirchenorten von ehrenamtlichen Gemeindemitgliedern selbständig durchgeführt. Die entsprechenden Zeiten sind im Gemeindeblatt angekündigt. Daneben gibt es einige Andachten, die besonders hervorgehoben werden, zum Beispiel die Eröffnung der Maiandacht in Zörbig oder der Kreuzweg am 1. Fastensonntag von Wolfen bzw. Rödgen nach Thalheim. Der Rosenkranz wird außerdem regelmäßig in Heilig Kreuz in Wolfen gebetet. 


Beichtgelegenheit

Vor der Vorabendmesse am Samstag besteht wöchentlich zwischen 16:30 Uhr und 17:30 Uhr die Möglichkeit zur Anbetung des Allerheiligsten und zum Empfang des Sakramentes der Versöhnung (abwechselnd in Zörbig, St. Antonius & Wolfen, Heilig Kreuz). 
Immer bestehen darüberhinaus die Möglichkeit und die Einladung, einen Beicht- oder Gesprächstermin, auch sehr kurzfristig, mit Vikar Schubert abzusprechen.


Gemeindeblatt STEIN-DENK-MAL (ehemals Monatsblatt)

Seit Juni 2016 erscheint das Monatsblatt im Zweimonats-Rhythmus und nennt sich STEIN-DENK-MAL. Mit dem Gemeindeblatt informieren wir über alle Angelegenheiten in der Pfarrei. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass Termine o. ä. nicht rechtzeitig im Pfarrbüro gemeldet oder einfach übersehen werden. Darüber hinaus ist es ein Anliegen, ein geistliches Wort für die Zeit mit zu geben bzw. Gedanken, die anregen, über unser Christsein tiefer nach zu denken. Dabei ist jedes Gemeindemitglied eingeladen, Beiträge für das Gemeindeblatt einzubringen, zum Beispiel in Form eines Rückblicks auf eine bestimmte Veranstaltung. Eine letzte Entscheidung darüber, ob etwas im Gemeindeblatt veröffentlicht werden kann, liegt beim Seelsorgsteam. Das Gemeindeblatt liegt normalerweise ab dem 1. Sonntag eines geraden Monats in den Kirchen aus, zu Ostern und im Advent wird es durch Ehrenamtliche möglichst an alle Haushalte der Pfarrei verteilt. Es ist kostenlos, zur Deckung der anfallenden Kosten wird jeweils um eine Gabe von 0,40 € gebeten. Es besteht auch die Möglichkeit, sich das Monatsblatt regelmäßig aus dem Pfarrbüro schicken zu lassen. Dafür erbitten wir einen Jahresbeitrag von 16,- €.


Hauskommunion / Krankenkommunion / Krankensalbung

Wer durch Krankheit oder Alter vorübergehend oder dauerhaft nicht am Gottesdienst teilnehmen kann, bekommt die Kommunion bei einem Besuch durch die Seelsorger oder Kommunionhelfer zu Hause oder im Altenheim gereicht. Das ist eine Praxis, die sich in den letzten Jahrzehnten bewährt hat. Allerdings erleben wir zunehmend, dass wir uns in unseren größeren Einheiten nicht mehr so intensiv wahrnehmen. Wenn also ein Pfarrer oder die Gemeindereferentin in früheren Zeiten durchaus noch merken konnte, dass jemand lange nicht beim Gottesdienst war, ist das heute so kaum mehr möglich. Wir sind daher darauf angewiesen, dass die Betroffenen selbst, ihre Angehörigen oder aufmerksame Gemeindemitglieder uns ansprechen bzw. einen Hinweis geben. Ähnliches gilt auch für das Sakrament der Krankensalbung. Wesentlich ist, dass sich niemand isoliert oder ausgeschlossen fühlen muss.


Kirchgeld

Die finanzielle Situation unserer Pfarrei hängt zu einem nicht unwesentlichen Teil ab von der Spende eines Kirchgeldes der Senioren und all derjenigen, die ein Einkommen beziehen, das nicht lohnsteuerpflichtig ist, all derjenigen also, die keine Kirchensteuer bezahlen. Als Richtwert für die Höhe des Kirchgeldes gilt für ein Jahr etwa ein Zehntel des monatlichen Einkommens bzw. der Rente. Beispiel: Die Rentenhöhe von 800,- € monatlich entspricht einem Kirchgeld von 80,- € pro Jahr. Für die Entrichtung des Kirchgeldes gibt es in unseren Orten noch verschiedene Modalitäten. Manch einer kommt direkt ins Büro, ein anderer überweist den Betrag und an manchen Orten gibt es noch die Sammlungen des Kirchgeldes. Wenn das gut so funktioniert, muss es nicht notwendig Veränderungen geben. Um aber eine einfache und gleichzeitig einheitliche Regelung anzubieten, wird dem Gemiendeblatt im April und im Oktober ein Überweisungsträger für das Kirchgeld beigelegt. Auf Wunsch kann auch eine Spendenquittung ausgestellt werden. Auf die Möglichkeit eines monatlichen Dauerauftrags möchten wir ebenfalls hinweisen. Dann sind die Belastungen kleiner, und am Ende wird derselbe Betrag eingezahlt. Auch für unsere Finanzverwaltung sind solche kontinuierlichen Einnahmen günstig.


Krankenhaus / Altenheim / Ambulantes Hospiz

Im Gesundheitszentrum Bitterfeld-Wolfen sind Frau Beate Bartsch und Frau Anneliese Krannich als  Seelsorgerinnen tätig und besuchen regelmäßig die Patienten. Bitte geben Sie bei der Patientenaufnahme an, dass Sie katholisch sind bzw. den Besuch der Seelsorger wünschen.
Auch in mehreren Alten- / Pflegeheimen finden in regelmäßigen Abständen Gottesdienste bzw. Besuche statt. Hier ist ebenso manchmal ein Hinweis auf einen Bedarf nötig. Auch auf unsere enge Beziehung zum ambulanten Hospiz Wolfen e.V. sei hingewiesen. Bei Bedarf kann vom Pfarrteam auch ein Kontakt vermittelt werden.


Pfarrgemeinderat

Die Treffen des Pfarrgemeinderates, etwa 6-8x im Jahr, werden im Gemeindeblatt bzw. in den Vermeldungen bekannt gegeben. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, nach Absprache, an den Sitzungen teilzunehmen. 


Pfarr- und Gemeindefeste

Es gibt zwei Pfarrfeste im Verlauf des Jahres: Am Sonntag nach dem Fronleichnamstag findet in Zörbig das Fonleichnamsfest statt mit der Prozession durch die Stadt und anschließenden Feierlichkeiten auf Kirchengelände. In zeitlicher Nähe zum Gedenktag der heiligen Edith Stein, am 9. August, feiern wir das Pfarrfest in Wolfen-Nord, wegen der Ferien meistens erst Ende August. An den Pfarrfesten findet am Sonntag ein zentraler Gottesdienst statt. Daneben gibt es an den anderen Orten Gemeindefeste in zeitlichem Zusammenhang mit dem Namen der Kirche oder aber dem Weihedatum:

  • Wolfen - Heilig Kreuz am 14.09.
  • Raguhn - St. Michael am 29.09.

Religionsunterricht / Schülertage

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass es eine einfache und dauerhafte Regelung für den Religionsunterricht in der Gemeinde nicht mehr gibt. Wir erleben sehr kleine Gruppen, weitere Wege; Kinder haben manche anderen Veranstaltungen am Nachmittag, die dem Religionsunterricht mindestens gleichgestellt werden, und es ist für viele auch eine offene Frage, wie sich schulischer Religionsunterricht und Unterricht in der Gemeinde zueinander verhalten. Unser Angebot sieht vor, dass wir einerseits den Religionsunterricht in den Schulen unterstützen möchten. Die Schulen wissen, dass wir bei einem entsprechenden Bedarf auch helfend tätig werden, soweit das in unseren Kräften steht. Andererseits kann der schulische Unterricht kein Ersatz sein für das katechetische Angebot in der Gemeinde und steht auch nicht in Konkurrenz dazu. Es findet darum etwa alle 4 Wochen ein Schülertag statt, jeweils samstags von 9:00 bis 13:00 Uhr, für alle Kinder der 1. bis 8. Klasse. Dabei gibt es Katechesen in den Altersgruppen wie auch gemeinsame Zeiten. Mit dem Mittagessen und einer Abschlussrunde danach endet der Tag. Es gibt einen Terminplan für das gesamte Schuljahr und die einzelnen Termine erscheinen auch im Gemeindeblatt.


Seelsorge

Als Gemeinde, die sich an den Worten und dem Beispiel Jesu ausrichtet, ist uns die Sorge um Kranke, Hilfsbedürftige und Außenstehende in besonderer Weise aufgetragen. Allerdings spiegelt sich auch im Leben unserer Pfarrei die Vereinzelung und zunehmende Anonymisierung wider, in der viele Menschen heute leben. Wir nehmen uns nicht mehr so intensiv wahr, dass wir ohne Hinweis auf entsprechende Situationen aufmerksam werden. Darum sind wir darauf angewiesen, dass Sie selbst aktiv werden und die Bitte äußern, wenn Sie beispielsweise einen Krankenbesuch wünschen oder anderweitig Hilfe benötigen. Auch wenn Sie von jemandem wissen, der krank ist, sind wir für einen Hinweis dankbar. Gern kommen wir auch, um mit Ihnen regelmäßig die Hauskommunion zu feiern, wenn Sie nicht mehr am Gottesdienst der Gemeinde teilnehmen können. In einigen Alten- / Pflegeheimen finden in regelmäßigen Abständen Gottesdienste statt. 


Sommerordnung

Wegen der Urlaubszeit bzw. anderer Veranstaltungen in der Sommerzeit (RKW, Jugendfahrt, Gemeindefahrt etc.) gibt es in den Monaten Juli und August eine Sommerordnung für die Gottesdienste. Das bedeutet, dass nicht alle Gottesdienste in der üblichen Anzahl durchgeführt werden bzw. zu veränderten Zeiten stattfinden. Immer ist mit dieser Sommerordnung auch die Einladung verbunden, den Gottesdienst einmal in einer anderen Kirche der Pfarrei und einem anderen Umfeld mit zu feiern, um so einander besser kennenzulernen.